Klausuren und Hausarbeiten

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Das Jurastudium ist im Vergleich zu anderen Studiengängen sehr „klausurenlastig“. Das bedeutet, dass Du die meisten Leistungsnachweise im Studium durch Klausuren erbringen wirst und Leistungsnachweise wie Referate oder im Rahmen von Gruppenarbeit selten bzw. gar nicht vorkommen. Was Dich in den Klausuren im Jurastudium erwartet und wie sie sich von juristischen Hausarbeiten unterscheiden, klären wir in diesem Beitrag.

Klausuren im Jurastudium

Die sogenannten Semesterabschlussklausuren sind meistens Fall-Klausuren. Das bedeutet, dass Du einen Fall bekommst, den es zu lösen gilt. Die Länge des Sachverhaltes kann von Klausur zur Klausur stark variieren. Im Schnitt aber wird der Sachverhalt ungefähr eine halbe bis zwei Seiten umfassen. Im Anschluss an den Sachverhalt wird Dir im sogenannten Bearbeitervermerk mitgeteilt, welche Ansprüche Du zu prüfen hast, wessen Strafbarkeit Du unter die Lupe nehmen sollst oder es wird danach gefragt, ob eine bestimmte Klage Aussicht auf Erfolg hat. Der Bearbeitervermerk ist in der Regel eindeutig, sodass Du Dir keine Sorgen darüber machen musst, dass Du nicht verstehst, was von Dir verlangt wird.

Ab und zu wirst Du auf einen „offenen“ Bearbeitervermerk treffen. Dort steht dann lediglich der harmlos erscheinende Satz: „Wie ist die Rechtslage?“. Wenn Dir eine solche offene Aufgabenstellung begegnet, gilt es alle in Frage kommenden Ansprüche zu prüfen. Am besten malst Du Dir dann zunächst eine kleine Skizze mit allen im Fall vorkommenden Personen auf. So gehst Du auf Nummer sicher, dass Du keine Person vergisst. Um die Spannung ein wenig herauszunehmen: Die prominentesten Personen in juristischen Sachverhalten sind im Zivilrecht der Käufer „K“ und der Verkäufer „V“ und im Strafrecht der Täter „T“ und das Opfer „O“. Da mit diesen Bezeichnungen die Kreativität der Juristen allerdings bereits ausgeschöpft ist, heißen die übrigen Personen oftmals nur „A“, „B“ und „C“. Als Lösung wird von Dir ein Gutachten erwartet. In diesem Gutachten prüfst Du alle Ansprüche (im Zivilrecht) oder die in Frage kommenden Straftatbestände (im Strafrecht) oder die Erfolgsaussichten einer Klage (im Öffentlichen Recht) Schritt für Schritt durch und kommst nach mehreren Zwischenergebnissen zu einem Gesamtergebnis. Bei der gutachterlichen Fallbearbeitung ist es wichtig, den sogenannten Gutachtenstil einzuhalten. In der Regel ist nämlich das Ergebnis zwar wichtig, Dein Lösungsweg und Deine Argumentation auf dem Weg zur Lösung aber wichtiger. Am besten gewöhnst Du Dir deshalb schon frühzeitig an, im Gutachtenstil zu arbeiten.

Der Korrektor bekommt beim Lesen Deines Gutachtens nicht nur einen Eindruck davon, wie viel juristisches Wissen Du Dir angeeignet hast, sondern auch, ob Du Dein Wissen an der richtigen Stelle einbringen und anwenden kannst.

Über die Fallbearbeitung hinaus können Dir auch Zusatzfragen begegnen, in denen reines Wissen abgefragt wird. Ab und zu werden auch Frage-Antwort-Klausuren gestellt. Dies ist aber seltener.

Hausarbeiten

Wie bereits eingangs erwähnt, wirst Du die meisten Leistungsnachweise im Jurastudium durch Klausuren erbringen. Daneben werden jedoch auch sogenannte Hausarbeiten gestellt. Die Hausarbeiten unterscheiden sich stark von Klausuren, da sie viel umfangreicher sind und oft Themen enthalten, die erst in den folgenden Semestern behandelt werden. Dies ist durchaus so gewollt.

Was erwartet mich in einer juristischen Hausarbeit?

Sinn und Zweck einer Hausarbeit ist es, das wissenschaftliche Arbeiten zu erlernen bzw. zu vertiefen. Dazu bekommst Du – wie auch bei den Klausuren – einen juristischen Sachverhalt vorgelegt, den es gutachterlich zu bearbeiten gilt. Genau wie bei den Klausuren findest Du einen Bearbeitervermerk und gegebenenfalls Zusatzfragen im Anschluss an den Sachverhalt.

Da die Bearbeitungszeit einer Hausarbeit allerdings um Einiges länger als bei einer Klausur ist, wird von Dir eine tiefergehende Analyse und Aufarbeitung der juristischen Problemstellungen als in den zweistündigen Semesterabschlussklausuren erwartet. Das hört sich vielleicht zunächst abschreckend an, Du bist dabei allerdings nicht auf Dich und Dein bisher im Studium erlerntes Fachwissen allein gestellt. Du kannst zu allen Themen ausgiebig recherchieren, Lehrbücher, Rechtsprechung, Artikel und andere Fachliteratur nutzen.

Bei den Hausarbeitssachverhalten ist es dabei ganz normal, dass sie Dir zunächst als unlösbar erscheinen. Denn: Aufgabe ist es nicht, den Fall mit dem erlernten Fachwissen bereits lösen zu können. Vielmehr wird von Dir erwartet, eine unbekannte - und wahrscheinlich auch in der Rechtsprechung und der juristischen Literatur höchst umstrittene - juristische Problemstellung in Deiner Falllösung aufzubereiten. Oftmals wird es bei der Bewertung Deiner Hausarbeit deshalb auch mehr darauf ankommen, wie Du Deinen Lösungsweg bestreitest, wie Du argumentierst und ob Du mit Hilfe des juristischen Handwerkszeugs an die Falllösung rangehst. Du darfst beim Anfertigen Deiner Lösung jedoch nicht vergessen, dass der Korrektor oder die Korrektorin ein Gutachten von Dir erwartet. Es ist demnach wichtig, dass Du den Gutachtenstil einhältst und nicht zu einem Besinnungsaufsatz abschweifst.

Beim Anfertigen der Hausarbeit ist es sehr wichtig, sauber und strukturiert zu arbeiten. In die Bewertung fließt neben dem Inhalt auch die äußere Form ein, weshalb ein guter, erster Eindruck Deiner Arbeit sehr wichtig ist. Für die formalen Anforderungen für die Anfertigung von Hausarbeiten stellen die Prüfungsämter allerdings regelmäßig einen Leitfaden zusammen, an den Du Dich unbedingt halten solltest. Eine richtige Nummerierung der einzelnen Abschnitte Deiner Arbeit und ein übereinstimmendes Inhaltsverzeichnis helfen dem Korrektor oder der Korrektorin, sich einen Überblick über Deine strukturierte Arbeitsweise zu verschaffen. Unterschätze deshalb nicht die Relevanz einer nachvollziehbaren Gliederung.

Darüber hinaus ist eine saubere Quellenarbeit unabdingbar. Es empfiehlt sich schon bei der Recherche für Deine Falllösung ein Literaturverzeichnis zu erstellen und Acht beim Schreiben auf die Ausformulierung der Fußnoten zu legen. Besonders sorgfältig musst Du mit Zitaten umgehen. Die Prüfungsämter benutzen eine Software, mit der sie Deine Hausarbeit mit anderen Texten abgleichen. Es ist deshalb absolut wichtig, dass Du jeden fremden Gedankenweg oder Aussage als nicht Deinen eigenen kennzeichnest. Falls Du gegen die gültigen Zitierregeln verstößt, kann es dazu führen, dass Deine Hausarbeit mit null Punkten bewertet wird. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Du mit einem Kommilitonen oder Kommilitonin „zusammen schreibst“.

Wann schreibe ich die Hausarbeiten und gibt es Hilfsmittel?

Hausarbeiten werden grundsätzlich im Jurastudium – und dies ist der Unterschied zu anderen Studiengängen – ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) gestellt. Du hast für die Anfertigung Deiner Hausarbeit ungefähr zwischen vier und acht Wochen Zeit und kannst sie in dieser Zeit schreiben, wo Du möchtest. Es ist also durchaus möglich, eine Hausarbeit auf Heimatbesuch oder während eines Urlaubes zu schreiben, da Du nicht vor Ort sein musst. Allerdings wirst Du für das Schreiben Deiner Hausarbeit einen „Haufen“ Bücher benötigen, sodass Du eventuell doch an eine Universitätsbibliothek gebunden sein könntest.

Damit Du Deine Hausarbeit auch unabhängig von der Bibliothek schreiben kannst, gibt es bei Jura Online ein entsprechendes Hausarbeitenpaket. Mit diesem Hausarbeitenpaket hast Du Zugriff auf eine juristische Datenbank, in der Du nach passender Rechtsprechung oder Aufsätzen suchen kannst und erhältst zudem sämtliche Lerninhalte, Klassiker der Rechtsprechung sowie aktuelle Urteile, die für Deine Hausarbeit relevant sein könnten.

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