Vom 1. Semester bis zum Examen

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Das Jurastudium ist an den meisten Hochschulen nahezu identisch aufgebaut. Einen größeren Unterschied gibt es jedoch im Hinblick auf das angestrebte Abschlussziel. Während es früher nur die Möglichkeit gab, Jura mit dem Abschluss “Erstes Staatsexamen” zu studieren, so bieten heutzutage immer mehr Unis auch die Möglichkeit eines Bachelors und Masters an. Das klassische Jurastudium orientiert sich aber noch heute am Aufbau des Ersten Staatsexamens, da Du nur mit diesem Abschlussziel das Referendariat und somit auch die Befähigung zum Richteramt erlangen und Richter, Rechtsanwalt oder Notar werden kannst. Mit den Abschlüssen “Bachelor of Laws” oder “Master of Laws” geht das hingegen nicht. Daher orientieren wir uns in diesem Beitrag am klassischen universitären Ausbildungsweg des Jurastudiums mit dem Abschlussziel “Staatsexamen”.

Erstes Staatsexamen, Pflichtfachprüfung, Erste Prüfung?

Diese drei Begriffe kursieren häufig im Netz und auch auf den Seiten der Universitäten. Sie können hin und wieder für Verwirrung sorgen, da man denken könnte, dass es sich hier um drei verschiedene Prüfungsformen handelt. Sie meinen jedoch alle irgendwie das gleiche. Damit Du mit den Begriffen in Zukunft nicht durcheinander kommst, erklären wir sie Dir kurz und starten dann mit dem Aufbau des Studiums:

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Vor einigen Jahren wurde das “Erste Staatsexamen” in “Erste Prüfung” umbenannt – diese Namensänderung ist darauf zurückzuführen, dass Du für den Abschluss des Jurastudiums neben der staatlichen Pflichtfachprüfung auch eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung absolvieren wirst.

Dadurch ist das klassische “Staatsexamen” also keine reine staatliche Prüfung mehr, da nur diese Prüfung von den Justizprüfungsämtern der Bundesländer gestellt und bewertet wird. Die Schwerpunktbereichsprüfung hingegen wird an den jeweiligen Unis abgeleistet. Daher hat man sich dazu entschlossen, die Kombination aus diesen beiden Prüfungen als “Erste Prüfung” zu bezeichnen. Erst mit dem Abschluss des universitären Schwerpunktbereichs und der staatlichen Pflichtfachprüfung, hast Du das Jurastudium erfolgreich absolviert und kannst Dich dann feierlich Jurist:in nennen.

Grundstudium und Zwischenprüfung

In der Regel dauert es 9 Semester, also 4,5 Jahre, bis Du vor dem Prüfungsamt freudestrahlend nach dem Abschluss Deines Jurastudiums die Sektkorken knallen lassen kannst. Dies ist zumindest die von den Unis vorgesehene Regelstudienzeit, die sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium unterteilt.

Das Grundstudium findet an den meisten Universitäten in den ersten vier Semestern statt. In diesen Semestern legst Du Dein juristisches Fundament und lernst die Basics aus dem Zivilrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Du erlangst zudem methodisches Verständnis und lernst, wie man Fälle löst und worauf es dabei ankommt. Je nach Angebot der Uni kannst Du Dich hier auch mit rechtsphilosophischen, rechtspolitischen oder rechtsgeschichtlichen Themen auseinandersetzen, um Dein juristisches Verständnis noch breiter zu fassen. Das Grundstudium schließt in der Regel mit der sogenannten Zwischenprüfung ab.

An den meisten Unis musst Du die Zwischenprüfung bis zum vierten Semester erfolgreich abgeschlossen haben, damit Du das Jurastudium fortsetzen kannst. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine gesonderte Prüfung, die Du speziell im vierten Semester absolvieren musst. Die Zwischenprüfung wird vielmehr aus den unterschiedlichen Prüfungsleistungen gebildet, die Du im Laufe des Grundstudiums absolviert hast. Welche Prüfungsleistungen Du für das Bestehen der Zwischenprüfung absolvieren musst, richtet sich nach der Prüfungsordnung Deiner Universität. Du findest die entsprechenden Informationen in der Regel sehr einfach auf der Website des juristischen Fachbereichs Deiner Universität.

Hauptstudium und Schwerpunktbereichsprüfung

An das Grundstudium schließt sich das Hauptstudium und das Schwerpunktstudium an. Im Hauptstudium vertiefst Du das bereits Erlernte und wirst Dein Wissen in den Nebengebieten, wie zum Beispiel dem Familienrecht im Zivilrecht oder dem Baurecht im Öffentlichen Recht, erweitern.

Im Schwerpunktstudium hingegen wählst Du einen Fachbereich, in welchem Du Dich spezialisieren möchtest. Deine Spezialisierung kann zum Beispiel in dem Bereich der Kriminalwissenschaften oder des Sozial– und Arbeitsrechts erfolgen. Das Schwerpunktstudium läuft entweder parallel zum Hauptstudium oder schließt daran an und umfasst grundsätzlich zwei Semester. Dieser Studienabschnitt dauert – je nach Universität – ungefähr das fünfte bis siebte Fachsemester Deines Studiums.

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Das Haupt- und Schwerpunktstudium überschneiden sich an vielen Universitäten zeitlich, sodass Du mit einer hohen Arbeitsbelastung in den höheren Semestern Deines Studiums zu rechnen hast. Allerdings ist der Schwerpunkt auch der Studienabschnitt, in dem Du durch die Wahl Deines Schwerpunktes selbst bestimmen kannst, „was“ Du lernst. Dieser Studienabschnitt sollte Dir deshalb grundsätzlich ein wenig leichter von der Hand gehen, als vielleicht so manch andere Klausur während des Studiums.

Im Schwerpunktstudium wirst Du Dein Wissen in einem Rechtsgebiet oder Teilgebiet erweitern oder vertiefen. Während der Schwerpunktsemester wirst Du hauptsächlich wissenschaftlich arbeiten und Dir darin die nötigen Fähigkeiten aneignen. Die Wahl des Schwerpunktes ist somit eine wichtige Entscheidung. Obwohl Du Dich mit dem Schwerpunkt in einem Rechtsgebiet oder Teilrechtsgebiet spezialisierst und somit im Vergleich zu anderen Studierenden ein Experte auf dem Gebiet sein wirst, bist Du bei Deiner späteren Berufswahl nicht an die Wahl Deines Schwerpunktes gebunden. Du musst selbstverständlich nicht, nur weil Du den Schwerpunkt Medizinrecht gewählt hast, Fachanwalt in diesem Rechtsgebiet werden. Du kannst nach wie vor fernab vom Medizinrecht eine spätere Karriere als Richter am Verwaltungsgericht oder Fachanwalt für Strafrecht einschlagen. Der Schwerpunkt soll Dir lediglich einen Einblick in ein für Dich interessantes Themengebiet geben und Dich auf eine mögliche Berufswahl dahingehend vorbereiten.

Etwa 30 % der Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung

Die Wahl des Schwerpunktbereiches solltest Du Dir gut überlegen. Denn die damit verbundene Abschlussprüfung macht am Ende etwa 30% Deiner Gesamtnote aus der Ersten Juristischen Prüfung aus. Falls Du also im Grundstudium die Füße ein wenig zu hoch gelegt hast, weil die Noten aus dem Grundstudium nicht mit in die Gesamtnote Deines Examens einfließen, dann solltest Du spätestens jetzt ein wenig mehr Gas geben. Die Note der ersten juristischen Prüfung wird nämlich – ähnlich wie bei Deiner Durchschnittsnote aus dem Abitur – wichtig für Deine weitere juristische Karriere sein.

Welche Schwerpunkte kann ich wählen?

Wie schon die Zwischenprüfung ist auch der Aufbau des Schwerpunktbereiches von Universität zu Universität unterschiedlich. Gemeinsam haben jedoch alle Universitäten, dass Du Deinen Schwerpunktbereich selbst auswählen kannst. Die meisten Universitäten bieten dabei ein breites Spektrum an interessanten Bereichen an. Nahezu jede Universität informiert über die angebotenen Schwerpunktbereiche auf ihrer Fakultätshomepage oder durch Informationsveranstaltungen. Wählbare Schwerpunkte sind zum Beispiel:

  • „Ökonomische Analyse des Rechts“ (Universität Hamburg)
  • „Wettbewerbsrecht, geistiges Eigentum und Medienrecht“ (Ludwig-Maximilians-Universität München)
  • „Medizinrecht“ (Ludwig-Maximilians-Universität München)
  • „Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht“ (Universität Heidelberg)
  • „Völker- und Europarecht“ („Christian-Albrechts-Universität zu Kiel“)
  • „Deutsche und internationale Strafrechtspflege“ (Humboldt-Universität zu Berlin)
  • „Kriminologie“ („Westfälische Wilhelms-Universität Münster“)
  • „Rechtsgestaltung und Streitbeilegung“ („Westfälische Wilhelms-Universität Münster“)

Einige Schwerpunktbereiche sind europarechtlich orientiert, einige befassen sich mit der Rechtsvergleichung und wiederum andere sind wie der oben letztgenannte Schwerpunkt „Rechtsgestaltung und Streitbeilegung“ – oder auch „Anwaltsschwerpunkt“ genannt – praktisch ausgerichtet. Bei der Wahl Deines Schwerpunktes solltest Du Dich insbesondere an Deinen Interessen und Stärken orientieren. Du kannst natürlich aber auch eine wohl „eher taktische“ Wahl treffen. Denn: Der Prüfstoff des Schwerpunktes ist, weil eben alle Studierenden unterschiedliche Schwerpunkte wählen, grundsätzlich kein Prüfstoff der ersten staatlichen Prüfung – auch wenn es hier zu Überschneidungen kommen kann. Wenn Du zum Beispiel Dein Wissen im Verwaltungsrecht durch die Wahl des Schwerpunktes „Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht“ vertiefst, wird Dir die Examensvorbereitung in dem examensrelevanten Gebiet des Verwaltungsrechts höchstwahrscheinlich leichter fallen und Du kannst dort wertvolle Zeit in der Examensvorbereitung einsparen. Das Medizinrecht wiederum erweist sich zwar als äußerst spannend und sehr praxisrelevant, für das Examen spielt es aber eine eher untergeordnete Rolle.

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Ob eine taktische Wahl Deines Schwerpunktes für Dich sinnvoll erscheint oder nicht, musst allein Du entscheiden. Allerdings gibt Dir der Schwerpunkt die Möglichkeit innerhalb des sehr starren Ausbildungsrahmens des Jurastudiums Deine Interessen voll und ganz zu verfolgen, weshalb es äußerst schade wäre, eine rein taktische Wahl zu treffen.

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