Die wichtigsten Lerninhalte aus dem Staatsorganisationsrecht

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Im Staatsorganisationsrecht lernst Du die verfasssungsrechtlichen Grundlagen kennen und erfährst, was unter einem Staat zu verstehen ist und wie die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut ist. Zudem lernst Du die staatsorganisationsrechtlichen Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht kennen.

I. Überblick zum Staatsorganisationsrecht und die 3-Elemente-Lehre

Der Staat wird begrifflich nach der 3-Elemente-Lehre bestimmt. Danach setzt ein Staat ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt voraus. Doch was ist darunter zu verstehen? Beispiel: A erobert eine Ölplattform und ruft dort seinen Staat aus. Dies dient zur Schaffung eines Steuerparadieses. Folglich kann die Staatsbürgerschaft gegen ein Entgelt erworben werden. Wer dort Staatsangehöriger ist, zahlt keine Steuern. Handelt es sich hierbei um einen Staat? Bilden die Bewohner der Ölplattform ein Staatsvolk? Diese und weitere Fragen lernst Du in der Lerneinheit: Der Staat und die 3-Elemente Lehre.

Darüber hinaus erhältst Du einen Überblick darüber, wie das Staatsorganisationsrecht aufgebaut ist. Viele Themen, die Du im Staatsorganisationsrecht lernst, bilden wichtiges Grundlagenwissen für alle folgenden Semester aus dem Öffentlichen Recht. Es geht hier insbesondere um die Staatszielbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, die obersten Bundesorgane, die Staatsfunktionen, die Gesetzgebung und mögliche Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht. Es ist daher wichtig, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen.

II. Staatszielbestimmungen, Art. 20, 20a GG

Die Staatszielbestimmungen bilden das Fundament unserer Verfassung und gehören daher zu den wichtigsten und klausurrelevantesten Inhalten im Öffentlichen Recht. Du lernst hier alles zum Bundesstaatsprinzip, zum Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens, zur Republik, zum Sozialstaatsprinzip, zum Demokratieprinzip, zum Rechtsstaatsprinzip und zum Naturschutz. Auch wenn der Naturschutz in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, so spielt er im Studium bisher noch eine eher untergeordnete Rolle. Die größte Klausurrelevanz bilden (im Hinblick auf die Staatszielbestimmungen) Fragen rund um das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip.

Das Rechtsstaatsprinzip kennt insgesamt sechs Ausprägungen und birgt einige umstrittene Probleme in sich, die Du unbedingt kennen solltest. Es geht dabei um das Problem der Reichweite des Gesetzesvorbehalts, um das Problem der Rückwirkung von Gesetzen und die Verhältnismäßigkeit.

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Die Reichweite des Gesetzesvorbehalts betrifft die Frage, für welches Verhalten die Verwaltung eine Ermächtigungsgrundlage benötigt. Bei der Rückwirkung von Gesetzen ist zwischen der begünstigenden und belastenden Rückwirkung von Gesetzen zu differenzieren - ist eine belastende Rückwirkung von Gesetzen rechtmäßig? Stell Dir hierzu folgende Situation vor: Du nimmst an den Prüfungen des ersten Examens teil und erzielst ein Ergebnis von 4,5 Punkten. Nach aktueller Rechtslage hättest Du damit knapp bestanden. Nun wird ein Gesetz erlassen, das die Schwelle zum Bestehen auf 5 Punkte hoch setzt. Zudem soll die neue Regelung auch rückwirkend gelten, sodass Du mit 4,5 Punkten plötzlich doch nicht mehr bestanden hättest. Belastende Rückwirkungen von Gesetzen sind also problematisch. Du lernst im Staatsorganisationsrecht, wann sie rechtmäßig sind und wann nicht.

Auch die sogenannte Verhältnismäßigkeit ist eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht nur im Staatsorganisationsrecht relevant, sondern spielt auch später bei den Grundrechten und im Verwaltungsrecht eine immens wichtige Rolle. Je früher Du Dich mit den Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit vertraut machst, desto besser. Denn gerade hier gibt es in den Klausuren mit argumentativem Geschick viele wertvolle Punkte zu holen:

Das Demokratieprinzip besagt, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht und die Interessen der Bürger:innen durch die gewählten Vertreter in den Parlamenten wahrgenommen werden und sie nach dem Mehrheitsprinzip entscheiden. Dir ist sicherlich allein aus den Medien bekannt, dass hier großes Konfliktpotential herrscht und es häufig zu Problemen kommt. In dieser Lerneinheit erfährst Du alles zu den unterschiedlichen Ausprägungen des Demokratieprinzips und welche davon am häufigsten in Klausuren geprüft wird.

Im Themenkomplex “Staatszielbestimmungen” solltest Du daher die folgenden Lerninhalte beherrschen:

  • Das Rechtsstaatsprinzip
  • Problem: Reichweite des Gesetzesvorbehalts
  • Problem: Rückwirkung von Gesetzen
  • Die Verhältnismäßigkeit
  • Das Demokratieprinzip

III. Oberste Bundesorgane

Nachdem Du die Staatszielbestimmungen nun kennengelernt hast, musst Du natürlich auch wissen, wer dafür zuständig ist, dass diese durchgesetzt werden und das ganze System funktioniert. Dies ist die Aufgabe der obersten Bundesorgane. Im Staatsorganisationsrecht lernst Du die einzelnen obersten Bundesorgane kennen und erfährst, welches Organ welche Aufgabe übernimmt und wo sich möglicherweise Probleme ergeben könnten, über die aus rechtlicher Sicht gestritten wird. Zu den obersten Bundesorganen und den damit verbundenen klausurrelevanten Problemen gehören:

  • Der Bundestag
    • In diesem Zusammenhang wichtig: Wahlgrundsätze
    • In diesem Zusammen wichtig: Freies Mandat
  • Der Bundesrat
    • In diesem Zusammenhang wichtig: Das Problem der uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat
  • Der Bundespräsident
    • In diesem Zusammenhang wichtig: Das Problem des materiellen Prüfungsrechts des Bundespräsidenten
  • Die Bundesregierung und die Regierungsverantwortung
    • In diesem Zusammenhang wichtig: Art. 65 S. 2 GG als Ermächtigungsgrundlage für Eingriffe in die Grundrechte
    • In diesem Zusammenhang wichtig: Unechte Vertrauensfrage

Teilweise wird auch angenommen, dass das Bundesverfassungsgericht zu den obersten Bundesorganen zählt. Dies hat aber keine Klausurrelevanz, sodass wir das BVerfG an dieser Stelle ausklammern können.

III. Staatsfunktionen

Von den oben erwähnten Staatszielbestimmungen sind die sogenannten Staatsfunktionen zu unterscheiden. Zu den Funktionen des Staates zählen wir die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Rechtsprechung. Die Staatsfunktionen bilden einen enorm wichtigen Teil Deiner Vorlesung aus dem Staatsorganisationsrecht. Es geht insbesondere um die Gesetzgebung, die damit verbundenen Zuständigkeiten und Verfahren.

In staatsorganisationsrechtlichen Klausuren wirst Du häufig prüfen müssen, ob ein Gesetz rechtmäßig zustande gekommen ist, ob es verfassungsgemäß ist und wann Bund und Länder für die Gesetzgebung zuständig sind. Zudem gibt es Besonderheiten bei verfassungsändernden Gesetzen und auch bei der Ausführung von Gesetzen kann es zu Problemen kommen. Diese Themen werden in Klausuren häufig mit den staatsorganisationsrechtlichen Verfahrensarte vor dem Bundesverfassungsgericht verknüpft, sodass Du beispielsweise im Wege der abstrakten Normenkontrolle prüfen musst, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist. Auf die einzelnen Verfahrensarten kommen wir gleich nochmal gesondert zu sprechen – im Rahmen der Staatsfunktionen solltest Du jedenfalls die folgenden Themen beherrschen:

  • Die Gesetzgebung (Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes)
  • Die Gesetzgebungszuständigkeit
  • Das Gesetzgebungsverfahren
    • in diesem Zusammenhang wichtig: Das Problem, ob auch ein einzelner Abgeordneter einen Gesetzesvorschlag in den Bundestag einbringen kann
  • Die Besonderheiten bei verfassungsändernden Gesetzen
  • Die Verwaltung und die Ausführung von Gesetzen
    • in diesem Zusammenhang wichtig: Verfassungsmäßigkeit einer Weisung
    • in diesem Zusammenhang wichtig: Rechtmäßigkeit des Weisungsinhalts

IV. Staatsorganisationsrechtliche Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Staatsorganisationsrecht hat zudem die Besonderheit, dass Du im Vergleich zum Zivilrecht oder Strafrecht hier bereits im ersten Semester prozessuale Kenntnisse erlangst, da zum Lerninhalt des Staatsorganisationsrechts auch die einzelnen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gehören. Die staatsorganisationsrechtlichen Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht betreffen das staatliche Innenverhältnis und sind somit von den Verfahren abzugrenzen, die Grundrechte und damit das Verhältnis von Bürger und Staat betreffen. Diese Verfahren werden dann in insbesondere in der Vorlesung “Grundrechte” relevant. Im Staatsorganisationsrecht geht es daher in erster Linie um das sogenannte

  • Organstreitverfahren,
  • die abstrakte Normenkontrolle,
  • die konkrete Normenkontrolle,
  • den Bund-Länder-Streit und
  • die einstweilige Anordnung.

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Diese Verfahrensarten sind wirklich wichtig, da jede Klausur aus dem Staatsorganisationsrecht auf einer dieser Verfahrensarten aufbaut. Deine Aufgabe wird es also immer sein, zu erkennen, welche Verfahrensart in Betracht kommt und wirst sie dann entsprechend prüfen müssen. Lege am besten schon im ersten Semester den Grundstein für ein gutes Systemverständnis im Öffentlichen Recht und lerne diese Themen ausführlich. Das Staatsorganisationsrecht hat nämlich die zusätzliche Besonderheit, dass es hier im Vergleich zu anderen Teilrechtsgebieten wenige Normen gibt, die Du kennen musst. Aus diesen wenigen Normen musst Du aber so viel wie möglich entnehmen können und dazu gehört eine ordentliche Portion Wissen – alles, was Du zu den Staatszielbestimmungen, den obersten Bundesorganen oder den Staatsfunktionen lernst, spielt bei den einzelnen Verfahrensarten irgendwie eine Rolle, sodass Du ohne solide Kenntnisse zu den einzelnen Themen in einer staatsorganisationsrechtlichen Klausur ziemlich wahrscheinlich große Schwierigkeiten bekommen wirst.

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